Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,073 betragen die Sozialversicherungswerte für 2026 voraussichtlich (in €):
2026
2025
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
551,10
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe (DGA) monatlich
826,65
Höchstbeitragsgrundlage täglich
231,00
215,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug)
6.930,00
6.450,00
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer)
13.860,00
12.900,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen)
8.085,00
7.525,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2025 zum Vorjahr unverändert.
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