Seit 01.01.2010 sind zusammenfassende Meldungen bis zum Monatsletzten des Folgemonats abzugeben bzw. elektronisch zu übermitteln.
Es gelten längere Fristen, wenn Sie durch eine Steuerberatung vertreten werden.
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder den 24. Dezember, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächsten Werktag.
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung übernehmen wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit. Bei speziellen Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.